Auch dieses Jahr gibt es für Haushalte mit geringem Einkommen wieder den Heizzuschuss.
Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 26. Februar 2021 bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Montag bis Donnerstag von
07:20 bis 16:10 Uhr.
Freitag: 07:20 bis 12:00 Uhr.
(Ausnahme gesetzl. Feiertage, 24. Dezember und 31. Dezember)