Verbot des Feueranzündens - AUFHEBUNG
Verbot des Feueranzündens - AUFHEBUNG
Vom Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau wird mit sofortiger Wirkung die Verordnung vom 16.07.2024 Zahl SP21-ALL-303/2024 (001/2024) infolge starker Regenfälle aufgehoben.