AMS Antragstellung & Antragsrücknahme ab 01.07.2025 nicht mehr am Gemeindeamt möglich
Bisher war es in vielen Gemeinden des Bezirks üblich, dass Anträge auf Geldleistungen beim AMS von den Gemeinden entgegengenommen und an das AMS Spittal/Drau weitergeleitet wurden. Aufgrund von Neuerungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG 1977) sowie einer Entscheidung der AMS-Landesgeschäftsführung (verstärkte Nutzung der Online-Antragstellung) ist diese Möglichkeit ab dem 01. Juli 2025 nicht mehr gegeben.
Ab diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung & Antragsrücknahme ausschließlich auf folgenden Wegen möglich:
- Persönlich beim AMS Spittal/Drau
- Zeiten für die Antragstellung & Antragsrücknahme: Montag bis Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr
- Online über das eAMS-Konto